[Regel] Rechte & Pflichten der Redaktionsleitung

Pflichten:
[ul]
[li]Der Leiter der Rezi-Redaktion muss dafür sorgen, dass Rezensenten und Redakteure arbeitsfähig sind. In diesem Sinne ist er dafür zuständig, den Redaktionsbereich „sauber“ zu halten. Er muss dies nicht selber tun, sondern hat hier Recht und Pflicht, die Redakteure und Rezensenten zum nachhaltigen und prozesskonformen Handeln anzuhalten.[/li][li]Der Leiter der Rezi-Redaktion erstellt jährlich oder halbjährlich eine Abrechnung der Portoauslagen der Redakteure und stellt diese dem Finanzminister der RPG-Foren.com zur Abrechnung zur Verfügung. Er erstellt auch die Nachrichten mit der Zahlungsaufforderung an die Rezensenten und mahnt diese eventuell nach Rücksprache mit dem Finanzminister. Er stellt jährlich neu einen Thread für die Redakteure zur Erfassung der Portoauslagen zur Verfügung.[/li][li]Der Leiter der Rezi-Redaktion muss die Benutzergruppen „Rezensenten“ und „Redakteure“ pflegen.[/li][li]Der Leiter der Rezi-Redaktion muss dafür sorgen, dass neue Rezensenten im GARS des AdminCP als solche eingetragen werden. Er pflegt eine öffentliche Liste aller Rezensenten im Unterbereich „Rezitalk“.[/li][li]Der Leiter der Rezi-Redaktion pflegt die Liste der Adressen aller Rezensenten im Unterbereich „Redaktionsbüro“ und hält diese aktuell. Adressänderungen müssen von allen Rezensenten selbsttätig und zeitnah an den Redaktionsleiter gemeldet werden. Der Leiter der Reziredaktion ist für die Einhaltung des Datenschutzes bzgl. dieser personenbezogenen Daten verantwortlich.[/li][li]Der Leiter der Rezi-Redaktion ist verpflichtet in Vertretung einzelner Redakteure die Rezensenten auf Verspätungen hinzuweisen und Rezensionen einzufordern![/li][li]Der Leiter der Rezi-Redaktion ist verpflichtet, Redakteure auf Nachlässigkeiten und „vergessene“ Threads hinzuweisen und ein nachhaltiges und zeitnahes Pflegen derselben von den Redakteuren einzufordern.[/li][/ul]
Rechte:

[ul]
[li]Der Leiter der Rezi-Redaktion darf autark Rezensenten „einstellen“, nachdem diese den Bewerbungsprozess (freiwillige Rezi von mindestens drei Redakteuren für gut befunden) durchlaufen haben.[/li][li]Der Leiter der Rezi-Redaktion darf autark Rezensenten bei mangelhafter Arbeit oder Zahlungsunwilligkeit ermahnen oder abmahnen. Ein Rezensent kann dabei von ihm in begründeten Fällen auf die sogenannte „Black List“ gesetzt werden. Für Personen auf dieser Liste gelten besondere Bedingungen, die von jedem Redakteur beachtet und eingehalten werden müssen. Im äußersten Fall kann er einen Rezensenten auch ohne Rücksprache aus dem Team entlassen.[/li][li]Der Leiter der Rezi-Redaktion darf autark Redakteure für neue oder durch Ausscheiden eines anderen Redakteurs frei werdende Verlage ernennen, sofern diese Personen vorab zugestimmt haben, den Auftrag zu übernehmen.[/li][li]Der Leiter der Rezi-Redaktion darf autark Redakteure bei mangelhafter Arbeit ermahnen oder abmahnen. Im äußersten Fall kann er einen Redakteur auch ohne Rücksprache aus dem Team entlassen.[/li][/ul]