Preiset die Schönheit, Bruderschwestern!
Es kommt immer wieder vor, dass man gerne einen geweihten Charakter erstellen möchte, bei dem die Weihe nur ein Teilaspekt der Charakterbeschreibung ist (z.B. beim Phex-Geweihten und dessen Tarnberuf).
Normalerweise gibt es 2 Möglichkeiten zu solch einen geweihten Charakter zu kommen:
1) Bei der Generierung einen Geweihten Charakter wählen und diesen mit BGB koppeln (hierbei muss die geweihte Profession immer die erste der gewählten Professionen sein und nur eine Profession darf zeitaufwendig sein).
2) Die Spätweihe wählen. Dies geht aber erst im Spiel, das sie Spätweihe bei der Charaktererschaffung nicht erlaubt ist. Dies hat den Nachteil, dass der angehende Geweihte für sein Spätweihe 1 Jahr Zeit benötigt und somit eine Zeit lang aus dem Spiel fällt.
Nun ist mir beim Phex-Geweihten aufgefallen, dass diese in der Grundvariante nicht zeitaufwendig ist und dass dort explizit gesagt wird, dass es häufig Spätberufene gibt, die schon eine Ausbildung angefangen haben, sich aber dann dochnoch der Phexkirche zuwenden. Dies hört sich so an, als ab dies eine Ausnahme zu den beiden o.g. Varianten ist, nämlich dass hier die Phex-Weihe nicht die Erstgewählte der BGB ist (was eigentlich nicht regelkonform wäre).
Der genaue Wortlau lautet wie folgt (WdH, S. 220):
… Viele Phex-Geweihte finden auch erst im Laufe ihres Lebens zu ihrer Berufung. Im Spiel bedeutet dies, dass es neben der Spätweihe auch die Möglichkeit gibt, zu Spielbeginn eine passende Profession mittels BGB mit der Profession des Phex-Geweihten zu verbinden. In diesem Fall können jedoch keine Varainten des Geweihten-Typus zusätzlich gewählt werden…
Da die Möglichkeit einer Verbindung mit eine Geweihten-Profession IMMER besteht, hört sich dieses Beschreibung für mich wie eine Ausnahme der Regeln an, so dass hier die Phex-Geweihter-Profession nicht die erste der beiden gewählten Professionen sein muss. Sonst hätte man dies ja nicht extra benennen müssen, da ja eine Verknüpfung mit BGB immer erlaubt ist und da es ja irgend eine Ausnahme sein muss, weil ja sonst bei anderen Geweihten die Zusatzvarianten nicht explizit verboten werden.
Wie seht ihr dass?
Gruß
Graf Albin