Liebe Mitrezensenten,
hiermit möchte ich Euch auf auch für uns wichtige Regelungen zu Rezensionsexemplaren hinweisen.
Anlass ist meine kürzlich erfolgte Kontaktaufnahme zum Piper-Verlag, der zumindest für die Presse offiziell Bezug auf diese Leitlinien nimmt und, soviel kann man aus den Ausführungen der Website schlussfolgern, diese zumindest implizit auch für andere Medien zugrunde legt.
[Die Reglungen im Original](https://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/Regeln des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels zur Verwendung von Re…pdf)
In den meisten Regelungen, die Ihr in der Quelle nachlesen könnt, geht es um die Regelungen, die sich Verlage im Umgang mit den Rezensionen auferlegen. Direkt an den Rezensenten richtet sich folgende Regelung:
Die auf Anforderung erfolgende Überlassung von Rezensionsexemplaren erfolgt ausschließlich zum Zweck der Besprechung der Bücher. Ein Weiterverkauf ist nicht zulässig. Vom Verlag vorgegebene Sperrfristen für die Veröffentlichung der Rezension werden beachtet.
Daneben gilt es, insbesondere aber nicht nur bei Piper, folgende Hinweise zu beachten:
Darf ich Cover, buchbeschreibende Texte und Buchtrailer von der Piper Website übernehmen?
Ja, unsere Materialien dürfen gern im Rahmen einer Rezension übernommen werden – mit Ausnahme der Autorenfotos (diese bitte im Verlag anfragen). Bitte verlinken Sie in Ihren Beiträgen immer zur Website des Piper Verlags.
Dies entspricht unserem bisherigen Vorgehen, dennoch wollte ich es noch einmal dokumentieren.
sonic_hedgehog