Wieviele Geister können Schamanen eigentlich gleichzeitig kontrollieren bzw. beschwören? Und verschwindet der Geist, wenn er zwar noch einen Auftrag auszuführen hat, der Schamane die Domäne aber verlassen hat?
AW: Schamanen und Geister
Da sehe ich als Grenze tatsächlich nur die AsP
Kann es sein, dass du dich verlaufen hast? Wir sind hier im Shadowrun-Bereich.
@Topic
Die Regeln sind da eindeutig. Ein Schamane kann immer einen Geist beherrschen. Wenn er eine Domäne verlässt, verliert er die kontrolle über einen beschworenen Geist. Wenn er die Kontrolle über einen anderen Geist übernehmen will, muss man auch zuerst seinen “eigenen” Geist entlassen, wenn man einen beherrschte.
Wenn man einen Geist “in der Großen form” beschwört, kann dieser zwar mit dem Schamanen die Domäne verlassen, aber wenn ich mich recht erinnere, kann der Schamane dann dennoch keine weiteren Geister beschwören.
Dienste die länger andauern und die der Schamane befohlen (oder erbeten) hat, als er noch in der Domäne war, werden weiterhin ausgeführt.
Allerdings ist das jetzt alles aus der 3. Edition. Wie das in Nr.4 geregelt ist weiß ich nicht.
Bleib tapfer,
puck
AW: Schamanen und Geister
[QUOTE=puck]
Ein Schamane kann immer einen Geist beherrschen. Wenn er eine Domäne verlässt, verliert er die kontrolle über einen beschworenen Geist.
[/QUOTE]
Naja, ich glaube, der Geist macht noch seine Arbeit zu Ende, ein einmal befohlener Angriff wird so lange ausgeführt, bis kein Angriff mehr möglich ist (Ziel oder Geist tot).
Meine Erinnerung war auch so, dass der Schamane nur einen Geist kontrollieren kann, hab aber die Stelle im Regelbuch nicht mehr gefunden. Weißt du die Stelle?
AW: Schamanen und Geister
Ja du hast recht, der Geist führt einen gegebenen Befehl auch noch aus, wenn der Schamane die Domäne verlässt. Das habe ich auch vesucht auszudrücken mit:
Dienste die länger andauern und die der Schamane befohlen (oder erbeten) hat, als er noch in der Domäne war, werden weiterhin ausgeführt.
Da haben wir uns vielleicht missverstanden.
Textstelle SR3-Regelbuch S.189, recht Spalte, der Absatz mit der Überschrift “Domänen”.
Zur Großen Form steht was im Schattenzauber. S107 rechte Spalte, der Absatz “Große Naturgeister”.
Da hatte ich mich geirrt. Davon kann man mehrere beherrschen.
Bleib tapfer,
puck
AW: Schamanen und Geister
[FONT=Comic Sans MS]In SR 4.0 ist das ganze universal geregelt.
Jeder Magier (ungeachtet der Tradition) kann jederzeit mit einer Komplexen einen Geist rufen und dieser bleibt bis zum nächsten Sonnenauf-/untergang. Dann kann man diesen Geist mit einem Ritual an sich binden und/oder weitere Dienste erarbeiten, wodurch der Geist solange kontrollierbar bleibt, bis seine Dienste verbraucht sind.
Die maximale Anzahl an gebundenen Geistern entspricht dem Charisma. Zusätzlich darf nur ein ungebundener Geist kontrolliert werden.
Selbstverständlich gefällt es keinem Geist, länger als einen Tages- oder Nachtzyklus an einen Magier gebunden zu sein. Hier ist Rollenspiel gefordert, sonst wird kann der Geist ziemlich ungemütlich werden und bei der ersten sich bietenden Gelegenheit auf den Magier los gehen.
cul8r, Screw
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