Da ich demnächst auch über so etwas verfügen werden und weiß, dass einige Forenuser soetwas auch nutzen, möchte ich kurz auf den folgenden Link hinweisen: W-Lan-Verschlüsseln
Die Entscheidung ist hinsichtlich der W-LAN-Verschlüsselung weder neu und unerwartet, sondern bewegt sich innerhalb der “gefestigten” Rechtsprechung.
Unsicher ist es bei mir schon ( das liegt daran, dass eine WLAN Karte nicht mal WEP versteht ( also von der Hardware schon, aber der ME Rechner schafft das nicht ) und daher ist bei mir nur MAC gesperrt. Soll doch jeder lesen, was wir machen, das ist mir doch schnuppe…
Diesen Beitrag verstehe ich nicht. In dem von mir gesetzten Link ging es darum, dass derjenige, der ein W-Lan ungeschützt betreibt auch dann haftet, wenn Dritte die Verbindung nutzen und damit Unfug verzapfen.
Im schlimmsten Fall wäre da eine Abmahnung drin (mit hohen Kosten) und ggf. Schadensersatzansprüche, weil der Nachbar/die Nachbarin unerkannt (und evtl. auch ungewollt) mit auf deinem W-Lan surft.
Schwerer als sich nur am ungesicherten Netzwerk anzumelden, aber wirklich schwer afaik nicht.
Allerdings setzt die Umgehung des MAC-Filters ja schon mal voraus, dass jemand absichtlich in ein Netzwerk eindringt und nicht nur die günstige Gelegenheit nutzt. Und da das wesentlich seltener vorkommen dürfte, verringert man das Risiko schon mal deutlich…
Da stimme ich Dir zu - ich wollte es nur erwähnt haben, dass keiner der anderen Leser auf die Idee kommt, ein MAC-Filter könne wirklich eine WPA-Verschlüsselung ersetzen.
Das ist völlig belanglos, es ist nur entscheidend, dass z.B. die Urheberrechtsverletzung (also illegales Downloaden von Musik) über deinen W-Lan-Anschluss erfolgte.
Es geht ja nicht allein darum, ob tatsächlich jemand den W-Lan-Anschluss benutzt, sondern ob der “Inhaber” des Anschlusses Dritten einen unbegrenzten Zugang in das Internet ermöglicht, also ohne zugleich die ihm zumutbaren Sicherungsmaßnahmen zum Ausschluss einer Nutzung dieses Internetanschlusses durch Dritte zu ergreifen. Wenn also dein Nachbar ein böser Mensch wäre und über deinen W-Lan-Anschluss lustig Musiktauschbörsen benutzt, bist so solange nicht verantwortlich, wie du den Anschluss entsprechend “sicher” gestaltet hast.
Zumindest die Sicherungsmaßnahmen, die eine Standardsoftware erlaubt, werden verlangt. Weiterhin ist es nach einer neueren Entscheidung des OLG Düsseldorf (deren Argumente so auch von anderen Gerichten geteilt werden) zumutbar, für die Benutzerkonten des Computers eigene Passwörter zu installieren. Darüber hinaus hätte die Gefahr eines von außen unternommenen Zugriffs auf das WLAN-Netz durch eine entsprechende Verschlüsselung minimiert werden können, die eine Vielzahl von WLAN-Routern standardmäßig vorsehen. (Quelle: Artikel).