Wohnbezirk

Jeder im Meldeamt angemeldete Bürger hat das Recht, sich ohne vorherige Genehmigung eine Bleibe zu suchen und ein entsprechendes Thema im Wohnbezirk zu erstellen.

Jeder Bürger hat das Recht, sich einem Wohnsitz zu nähern, jedoch bitten wir im Sinne der Etikette darum, diesen nur mit Erlaubnis des Besitzers zu betreten. Es sei denn, jemand möchte explizit einbrechen, jedoch ist es auch in diesem Fall ratsam, sich vorher die Erlaubnis des Besitzers zum Beispiel per Unterhaltung einzuholen.