Die Frage ist was ist dir wichtiger, das das Forum und deren Inhalt überlebt oder alles verschwindet.
Abgesehen davon hat meinen Wissensstand Xenforo kein Archiv, daher weiß ich nicht ganz was mit dem Terminus gemeint sein soll
Die Antwort zur zweiten Frage:
https://www.rpg-foren.com/foren/archiv.145/
Die Antwort zu deiner ersten Frage ist müßig. Ich bin einer der Schöpfer dieses Forums. Ich bin derjenige mit den meisten Beiträgen hier. Also frage mich bitte nicht danach, was mir wichtiger ist, zumal deine Frage schon sehr rhetorisch ist.
Ich bin aber auch in meinem Beruf täglich mit Datenschutz und der DSGVO beschäftigt und weise deshalb auf kritische Fragestellungen hin.
Also: Das sogenannte „uneingeschränkte Nutzungsrecht“ gehört dem aktiven Verfasser eines Beitrags
UND den RPG-Foren.com, denen er es per bei seiner Anmeldung akzeptierter Regel einräumt. Verlässt der Verfasser das Forum verliert er seine Rechte und diese gehen in den alleinigen Besitz des Forums über, egal wer es leitet. Die Rechte hängen also an der Domain/URL. Solange das hier also „RPG-Foren.com“ heißt, gibt es überhaupt keine Probleme mit der Übernahme der Beiträge, egal, ob es dann immer noch ein Forum ist oder etwas anderes und auch egal, wer dahinter steht. Eine Weitergabe an eine andere Domain ist jedoch durch Nicht-Erwähnung implizit ausgeschlossen. Obwohl es „uneingeschränkt“ heißt, schließt das die Weitergabe nicht mit ein. Das leitet sich aus dem Copyright-Gesetz ab.
Übrigens: zum „uneingeschränkten Nutzungsrecht“ gehört auch die Löschung. Diese kann der Verfasser einfordern oder die RPG-Foren.com dürfen es ungefragt tun. Sonst würde Moderation nämlich rechtlich nicht funktionieren. Schlussfolgerung: Wenn ihr übernehmen wolltet (was ja nicht der Fall ist, da die Domain erhalten bleibt) und der Verfasser stimmt nicht zu (so wie ich oben), dürftet ihr die Beiträge löschen. Dies ist nämlich die einzige Möglichkeit, wieder an das alleinige Nutzungsrecht als Verfasser zu kommen.
Eine weitere Besonderheit betrifft die Rezensionen. Für diese gilt nämlich der Grundsatz „Einstellung des Beitrags unter früher geltenden besonderen Bedingungen“. Als wir noch Rezensionen anfertigten, gingen wir gegenüber den Verlagen, die uns das Rezensionsmaterial (also Bücher, Spiele etc.) zur Verfügung stellten, Verpflichtungen ein. Diese Regeln sind hier im Forum nicht mehr hinterlegt, für die entsprechenden Beiträge gelten sie aber trotzdem noch. Dazu gehörte die Verpflichtung, die Rezension 10 Jahre lang zugänglich zu halten. Diese 10 Jahre sind meines Wissens aber abgelaufen. Andere Rechte könnten aber noch gelten. Ich habe allerdings die Vertragsbedingungen nicht mehr vollständig im Kopf, zumal das jeder Verlag immer ein wenig anders handhabte.
Falls ihr mehr „Rechtsberatung“ braucht/wollt, lasst es mich einfach wissen.
Mal was anderes: Man sollte vielleicht die
Ankündigung ändern, wenn es jetzt doch weitergeht.